Willkommen auf der Website der Gemeinde Röschenz



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken

Mietzinsbeiträge


Was sind Mietzinsbeiträge?

Mietzinsbeiträge reduzieren die finanzielle Belastung von Familien und Alleinerziehenden in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Durch die Beiträge sollen die jährlichen Mietkosten für diese Familien und Alleinerziehenden bezahlbar sein. Mietzinsbeiträge sind nicht Teil der Sozialhilfe, sondern sollen einen Sozialhilfebezug verhindern.

 

Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen, damit Sie Mietzinsbeiträge beantragen können?

  • Knappe finanzielle Verhältnisse.
  • Mindestens ein Kind (minderjährig oder in Erstausbildung) lebt im gleichen Haushalt.
  • Verbringen Kinder im Trennungsfall ihre Zeit gleichermassen bei beiden Eltern, können beide Elternteile Mietzinsbeiträge beantragen.
  • CH-Bürger/-innen und Ausländer/-innen mit einem Ausweis C, B, F oder S.
  • Seit mindestens 2 Jahren im Kanton Basel-Landschaft wohnhaft.

 

Kantonale gesetzliche Grundlagen:

  1. Mietzinsbeitragsgesetz
  2. Verordnung zum Mietzinsbeitragsgesetz


Datum: 1. Jan. 2024
Bestellen:
Laden: Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen (pdf, 2181.3 kB)
Antrag Mietzinsbeiträge (pdf, 151.1 kB)



zur Übersicht

  • Druck Version