Rolf Strähl
Die Kontrollperson Ruhe und Ordnung übernimmt folgende Aufgaben:
Ruhe und Ordnung
- Schutz der Bevölkerung vor Unfug, Lärm, Rauch- und Geruchsbelästigungen und anderen nachteiligen Einwirkungen;
- Schutz der öffentlichen Einrichtungen (Wege, Strassen, Anlagen, Gebäude, Sportplätze, usw.);
- Kontrolle Einhaltung Strassenverkehrsgesetzgebung (fahrender und ruhender Verkehr);
- Kontrolltätigkeit im Zusammenhang mit der gebührenpflichtigen Entsorgung von Abfällen bei der Sammelstelle, im Wald, usw. und Rapportierung an den Gemeinderat.
Gesundheits- und Feuerpolizei
Kontrolle und Rapportierung betreffend Gewässerverschmutzung, Verunreinigung von Strassen und öffentlichen Plätzen, wilde Ablagerungen, Autowaschen und Autoreparieren auf öffentlichem Areal.
Reklamewesen
Kontrolle und Beseitigung von regelwidrig angebrachten Plakaten, Flugblättern und Wahlzetteln.
Hundewesen
- Vollzug des Hundereglements;
- Einfangen von streunenden Hunden, sofern möglich;
- Verzeigen fehlbarer Hundehalter an den Gemeinderat.
- Allmend-, Flur- und Waldpolizei
- Kontrolltätigkeit betreffend überhängender Pflanzen und Sträucher entlang von Strassen und Trottoirs.
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