https://www.roeschenz.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/welcome.php?dienst_id=91859
22.11.2024 02:09:57


Drohnen


Die Schweiz übernimmt die EU-Drohnenregulierung per 1. Januar 2023

Die wichtigste Änderung für Hobbydrohnen:

Fast alle Piloten müssen sich registrieren. Ausgenommen davon sind nur Piloten von Drohnen mit weniger als 250 Gramm Gewicht, sofern die Drohne keine Personendaten erfassen kann. Das bedeutet, dass jede Drohne mit Kamera den Piloten registrierungspflichtig macht. Denn eine Kamera kann Gesichter aufnehmen und somit Personendaten erfassen. Alle Piloten von Drohnen ab 250 Gramm müssen zudem einen Online-Test absolvieren, der sicherstellt, dass sie über das nötige Grundwissen verfügen.

Neu gibt es drei Hauptkategorien: offen, speziell und zulassungspflichtig. Für Hobbypiloten ist die offene Kategorie relevant. In dieser Kategorie erhält jede Drohne eine Klasse von C bis C4. Diese Klasse bestimmt die Betriebsmöglichkeiten (A1 und A3)

C0: bis 250 Gramm Betriebsklasse A0

C1: 251 bis 899 Gramm Betriebsklasse A1

C2: 900 bis 3999 Gramm Betriebsklasse A2

C3 und C4: 4-25 Kilogramm Betriebsklasse A3

Diese Betriebsklassen unterscheiden sich hauptsächlich dadurch, wie nahe man an unbeteiligten Personen fliegen darf. Darunter versteht man Personen, die nicht über den Drohnenflug informiert wurden und nicht ihr Einverständnis gegeben haben.

Ich erreiche das vorgegebene Mindestalter

Ich bin mindestens 12 Jahre alt oder fliege meine Drohne unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Begleitperson, die selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt.

Maximale Flughöhe von 120 Meter über Grund

In der offenen Kategorie gilt neu eine maximale Flughöhe von 120 Meter über Grund. UM höher zu fliegen, ist eine Bewilligung vom BAZL notwendig.

Was ist mit bisherigen Drohnen?

Hat die Drohne keine solche Klassenmarkierung (C-C4) - was im Moment höchstwahrscheinlich der Fall ist-, kein Problem. Für diese Drohnen gelten leicht angepasste Regeln. Drohnen bis 500 Gramm können bis Ende 2023 in der am wenigsten strengen Kategorie A1 geflogen werden. Für Drohnen unter 250 Gramm gilt das auch ab 2024 noch.

Was ist mit einer Haftpflicht?

Pflicht für alle Drohnenpilotinnen und -piloten ist zudem eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million Franken.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Zivilluftfahr (BAZL): www.bazl.admin.ch/bazl/de/home.html

 

 


zur Übersicht