Beglaubigungen
Der Gemeindeverwalter (bzw. deren Stellvertretungen) beglaubigen Unterschriften, Handzeichen, Abschriften (Fotokopien) und Auszüge.
Die gesuchstellende Person muss für die Beglaubigung einer Unterschrift persönlich erscheinen und hat sich durch ein amtliches Ausweispapier (Reisepass oder Identitätskarte) auszuweisen.
Telefonische Voranmeldung ist erwünscht.
Weitere Informationen erhalten Sie beim kantonalen Notariat.