Wasserbezug ab Hydranten
Zuständiges Amt: Technische Dienste Wasserbezüge ab Hydranten der Gemeinde Röschenz BEWILLIGUNGSPFLICHT Information Der guten Ordnung halber möchte der Gemeinderat darauf hinweisen, dass Wasserbezüge ab Hydranten im Gebiet der Gemeinde Röschenz ausnahmslos einer ausdrücklichen Bewilligung durch den Brunnenmeister Dieter Schnell bedürfen. Dies schreibt das Wasserreglement der Gemeinde Röschenz § 13, Absatz 1, vor. Der Gemeinderat ist ermächtigt gegen Fehlbare nach erfolgter Verzeigung eine Busse bis zu CHF 5’000.— auszusprechen (§ 43 Wasserreglement). Wir bitten Sie deshalb, vor jedem Wasserbezug mit dem Technischen Dienst, Telefon 061 761 44 92, Kontakt aufzunehmen. Gemeinderat Röschenz
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