Hundewesen (Anmeldung - Abmeldung)
Zuständiges Amt: Finanzverwaltung Anmeldung eines neuen Hundes Die Anmeldung eines Hundes durch den/die Hundebesitzer/in bei der Gemeinde hat innert 14 Tagen nach Anschaffung resp. Zuzug zu erfolgen. Junge Hunde sind ab dem Alter von 4 Monaten ebenfalls zu melden. (Hundegesetz BL, SGS Nr. 342). Kursbesuche sind empfohlen aber nicht mehr obligatorisch. Registrierung Die Gemeindeverwaltungen sind seit dem 1. Januar 2016 die erste Anlaufstelle für die Registrierung der Hundehalter in der neuen Hunde-Datenbank Amicus. Bevor Sie also mit einem Welpen oder neu übernommenen Hund zum Tierarzt gehen, melden Sie sich zuerst bei uns auf der Gemeindeverwaltung zur Erfassung. Es ist eine kurze Sache, aber unerlässlich. Was wird zur Anmeldung benötigt?
(gemäss Hundegesetz vom 01.01.2008 des Kantons Basel-Landschaft) Ihr Hund ist verstorben Wir bitten Sie, uns mitzuteilen wann Ihr Hund verstorben ist. Somit können wir die Meldung in der AMICUS-Datenbank vornehmen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Infos finden Sie ebenfalls unter:
Preis: 150.00 Fr.
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