KehrichtentsorgungWir sind gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.
Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden Dienstag eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in KELSAG-Gebührensäcken, welche in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind, bereit. Nur so entrichten sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Fehlbaren müssen wir leider neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsenschädigung auferlegen. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Verzeigung an den Statthalter zur Büssung. Jährliche Grundgebühr Haushalte: CHF 70.--. Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Alöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Sonderabfälle, Alttextilien etc.) stehen unserer Einwohnerschaft die Abfallsammelstelle oder spezielle Sammelaktionen zur Verfügung. Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem Abfall-Kalender, welches wir jedes Jahr in die Haushaltungen verteilen, entnehmen. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft. Die gesamte Abfallbewirtschaftung muss verursacherorientiert kostendeckend sein. Die Gebührenordnung zur Abfallverordnung gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Gebührenarten und -ansätze. Preis: gratis
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