Heimatschein
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Der Heimatschein ist eine vom Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellte Urkunde, die bezeugt, dass der/die Inhaber/in als Gemeindeangehörige/r anerkannt wird. Der Heimatschein ist ein Auszug aus dem Familienregister.
Sollten Sie noch keinen Heimatschein besitzen, bitten wir Sie diesen beim Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde zu bestellen.
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