Für einzelne Anlässe (Vereinsanlässe usw.) ausserhalb eines Restaurantionsbetriebs ist ein Gelegenheitswirtschaftsgesuch/Freinachtsgesuch nötig.
Die Bewilligung wird durch die Gemeinde am Ort des Anlasses erteilt. Dies gilt ebenso, wenn Anlässe länger als bis 24 Uhr dauern.
Gebührenansätze:
Gelegenheitswirtschaftsbewilligung:
Intere Anlässe |
Extrene Anlässe |
CHF 40.00 pro Tag |
CHF 120.00 pro Tag |
Kommerzielle Anlässe |
Geschlossene Anlässe |
CHF 80.00 |
CHF 80.00 pro Tag (z.B. Delegiertenversammlung) |
Vereinintere Anlässe |
Freinachtsbewilligung |
CHF 40.00 pro Tag |
CHF 40.00 pro Nacht |
(z. B. Vereins-/Generalversammlung) |
Für alkoholfreie Betriebe können die Gebühren bis 50 % reduziert werden. Gemeinnützigen Gelegenheitswirtschaften kann die Bewilligungsgebühr teilweise oder ganz erlassen werden.
Gesuche für Gelegenheitswirtschafts- und/oder Freinachtbewilligung sowie das Aufstellen von Lautsprechern und das Abspielen von Musik im Aussenraum sind mindestens 14 Tage vor dem geplanten Anlass einzureichen.
Auflage zum Jugendschutz:
Seit dem 1. Mai 2002 gelten gemäss Lebensmittelverordnung des Bundes gesamtschweizerisch einheitliche Regelungen wegen der Abgabe alkoholischer Getränke.
Gemäss Art. 37a der erwähnten Bundesverordnung dürfen einerseits keine alkoholhaltigen Getränke an unter 16jährige abgegeben werden und andererseits müssen am Verkaufspunkt deutlich sichtbare Schilder angebracht werden, welche auf diese und die Bestimmungen des eidgenössischen Alkoholgesetzes hinweisen.
Bei der Sicherheitsdirektion sind Hinweisschilder (A4-Format, Karton) erhältlich, mit denen auf diese Bestimmungen aufmerksam gemacht werden kann (Sicherheitsdirektion BL, Bewilligungen, 4410 Liestal).
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/bewilligungen/patente-bzw-bewilligungen
Kontrollbänder:
Zur Kennzeichnung des Alters bei Festveranstaltungen sind Kontrollbändchen erhältlich bei Fachstelle Alkohol und Sucht Blaues Kreuz beider Basel, 4410 Liestal
Gleichzeitig bitten wir Sie, Ihr Verkaufs- und Servicepersonal zu instruieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen und auch Ausweise verlangt werden dürfen.
Im Auftrag der eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) machen wir Sie gerne auf die neue Homepage der EAV www.jalk.ch in Bezug auf den Jugendschutz (Alkoholabgabe) bei Veranstaltungen aufmerksam.
MERKBLATT "Bewilligungen für Gelegenheitswirtschaften und Anlässe"
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/bewilligungen/gastwirtschaften/gelegenheitswirtschaft-anlaesse-1/downloads/gelegenheitswirtschaft.pdf/@@download/file/Gelegenheitswirtschaft.pdf