Möchten Sie einen Gast vom Ausland einladen? Dabei müssen Sie die schweizerischen Ausweis- und Visumsvorschriften beachten!
Ablauf der Garantieerklärungen:
- Der Gast reicht Visa-Antrag bei Schweizer Vertretung im Ausland ein
- Die Schweizer Vertretung händigt die Garantieerklärung aus
- Der Gast sendet die Garantieerklärung an den Gastgeber
- Der Gastgeber füllt das Formular aus und lässt es durch die Gemeinde visieren. Die Gemeinde klärt ab, ob der Gastgeber in der Lage ist, den eingegangen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Mit der Unterschrift verplichtet sich der Gastgeber bis zu einem Betrag von CHF 30'000.00 allfällige ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt (einschliesslich Unfall, Krankenheit und Rückreise) zu übernehmen. Die Gemeinde gibt anschliessend nur eine Stellungnahme zuhanden des Kantons ab.
- Die Gemeinde sendet anschliessend das Formular an das Amt für Migration.
- Das Amt für Migration sendet das Original an die Schweizer Vertretung. Die Schweizerische Auslandvertretung entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Erteilung oder Verweigerung des Visums.
Es ist zu empfehlen für den Gast eine Reiseversicherung abzuschliessen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/migration/merkblatter Merkblätter - Drittstaaten - Merklbatt Besucher, Touristen