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Geburten


Zu Hause erfolgte Geburten sind von den nächsten Angehörigen oder der Hebamme persönlich innert spätestens 3 Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Spitalgeburten werden dem Zivilstandsamt über das Zivilstandsamt der Gemeinde, in der sich das Spital befindet, angezeigt.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/zivilrechtsverwaltung/zivilstandsamt

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