Hecken und Sträucher
Zuständiges Amt: Bauverwaltung Zurückschneiden von Sträuchern und Hecken Büsche, Hecken, Sträucher, hohe Gräser und Bäume können in das Lichtraumprofil von Strassen und Wegen wachsen, wenn man sie nicht zurückschneidet. Sie behindern die Sicht und gefährden die Fussgängerinnen und Fussgänger wie auch die anderen Verkehrsteilnehmenden. Bessere Sicht bedeutet mehr Sicherheit auf der Strasse. 90 % der Informationen werden im Strassenverkehr über die Augen aufgenommen. Der Rückschnitt dient der Verkehrssicherheit. Er ist aber auch ein Schutz vor rechtlichen Problemen: Grundeigentümerinnen und -eigentümer können unter bestimmten Umständen zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Sicht beeinträchtigende Pflanzen entlang der Parzellengrenze nicht zurückgeschnitten oder entfernt werden und es deshalb zu Schäden oder Unfällen auf der Strasse kommt. Grundsätzlich dürfen die Pflanzen und Bäume nicht über die Grundstückgrenze in das Strassenareal ragen. Sträucher, Stauden und Bäume müssen senkrecht über der Grenze auf folgende Höhen zurückgeschnitten werden: · Trottoir– und Fusswegbereiche auf 2.50 m Höhe · Strassen- und Fahrbahnbereiche auf 4.50 m Höhe · Hecken müssen auf 1.20 m (Höhe) an der Grundstückgrenze gehalten werden und dürfen nicht in das Strassenareal ragen. Dokument Zurückschneiden von Sträuchern und Hecken (pdf, 33.8 kB)
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