Todesfall / Bestattungen - Leidfaden
Zuständiges Amt: Bestattungswesen Die Gemeindeverwaltung ist für das Bestattungswesen zuständig.
Es ist in jedem Fall mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufzunehmen. Wir unterstützen die Hinterblieben bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation, Überführungen, amtliche Publikationen. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei. Grundlage ist das Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen. Verstirbt eine in Röschenz wohnhaft gewesene Person in Röschenz, so ist der Todesfall durch die Hinterbliebenen möglichst rasch der Gemeindeverwaltung Röschenz, Abteilung Einwohnerdienste, zu melden. Bitte bringen Sie das Familienbüchlein und die ärztliche Todesbescheinigung (Original) mit. Verstirbt eine in Röschenz wohnhaft gewesene Person in einer anderen Schweizer Gemeinde (Spital, Altes- und Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung) so ist die Leitung der Einrichtung verpflichtet, den Todesfall an das Zivilstandsamt zu melden. Die Hinterbliebenden nehmen danach mit der Gemeinde, Abteilung Einwohnerdienste, Kontakt auf für die Organisation der Bestattung. Mitzubringen sind eine Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung sowie eine Kopie vom Familienbüchlein. Gerne stellen wir Ihnen unseren Leidfaden "Was ist zu tun, wenn ..." zur Verfügung. TodesanzeigenOnline -> das Portal für Online Todesanzeigen https://www.todesanzeigenonline.ch/ Preis: gratis Dokument Was ist zu tun, Leitfaden für Angehörige (pdf, 170.2 kB)
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