https://www.roeschenz.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?dienst_id=11895
22.11.2024 10:47:16
ZUZUG / WEGZUG / UMZUG innerhalb der Schweiz
Wenn Sie innerhalb der Schweiz nach Röschenz:
- zuziehen (ZUZUG)
- wegziehen (WEGZUG)
- oder innerhalb des Dorfes umziehen (UMZUG / ÄDRESSÄNDERUNG)
beträgt die gesetzliche Meldefrist 14 Tage seit dem Ereignis.
Neu können nachstehende Personen die Meldung online mittels eUMZUG vornehmen:
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht
- Ausländische Personen aus EU/EFTA Staaten mit Bewilligung B, C, Ci oder L
- Ausländische Personen aus Drittstaaten mit Bewilligung B, C, Ci, F oder L
https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/global
Zuzug / persönliche Meldung am Schalter:
Bringen Sie bei einer persönlichen Anmeldung folgende Unterlagen mit:
- Identitätskarte / Pass
- Mietvertrag
- Krankenkassen-Karte
- Familienschein / Geburtsscheine minderjähriger Personen
zusätzlich für ausländische Personen:
- Ausländerausweis
- Arbeitsvertrag
Wegzug / persönliche Meldung am Schalter:
Bringen Sie bei einer persönlichen Abmeldung folgende Unterlagen mit:
- Identitätskarte / Pass
- Ausländerausweis
Umzug innerhalb der Gemeinde / persönliche Meldung am Schalter:
Bringen Sie bei einer persönlichen Umzugsmeldung folgende Unterlagen mit:
- Identitätskarte / Pass
- Ausländerausweis
- neuer Mietvertrag
ZUZUG / WEGZUG AUS DEM AUSLAND
Bei einem Zuzug aus dem Ausland oder ein Wegzug ins Ausland muss die persönliche An- oder Abmeldung am Schalter der Einwohnerkontrolle stattfinden.
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