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Anmeldung - Abmeldung - Umzug innerhalb der Gemeinde - eUMZUG

Zuständiges Amt: Einwohnerdienste

eUmzug


ZUZUG / WEGZUG / UMZUG innerhalb der Schweiz

Wenn Sie innerhalb der Schweiz nach Röschenz:

- zuziehen (ZUZUG)

- wegziehen (WEGZUG)

- oder innerhalb des Dorfes umziehen (UMZUG / ÄDRESSÄNDERUNG)

beträgt die gesetzliche Meldefrist 14 Tage seit dem Ereignis.

 

 

Neu können nachstehende Personen die Meldung online mittels eUMZUG vornehmen:

- Personen mit Schweizer Bürgerrecht
- Ausländische Personen aus EU/EFTA Staaten mit Bewilligung B, C, Ci oder L
- Ausländische Personen aus Drittstaaten mit Bewilligung B, C, Ci, F oder L

https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/global

 

 

Zuzug / persönliche Meldung am Schalter:

Bringen Sie bei einer persönlichen Anmeldung folgende Unterlagen mit:

- Identitätskarte / Pass

- Mietvertrag

- Krankenkassen-Karte

- Familienschein / Geburtsscheine minderjähriger Personen

zusätzlich für ausländische Personen:

- Ausländerausweis

- Arbeitsvertrag

 

 

Wegzug / persönliche Meldung am Schalter:

Bringen Sie bei einer persönlichen Abmeldung folgende Unterlagen mit:

- Identitätskarte / Pass

- Ausländerausweis

 

 

Umzug innerhalb der Gemeinde / persönliche Meldung am Schalter:

Bringen Sie bei einer persönlichen Umzugsmeldung folgende Unterlagen mit:

- Identitätskarte / Pass

- Ausländerausweis

- neuer Mietvertrag

 

ZUZUG / WEGZUG AUS DEM AUSLAND

Bei einem Zuzug aus dem Ausland oder ein Wegzug ins Ausland muss die persönliche An- oder Abmeldung am Schalter der Einwohnerkontrolle stattfinden.


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