Anmeldung - Abmeldung - Umzug innerhalb der Gemeinde - eUMZUG
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste ZUZUG / WEGZUG / UMZUG innerhalb der Schweiz Wenn Sie innerhalb der Schweiz nach Röschenz: - zuziehen (ZUZUG) - wegziehen (WEGZUG) - oder innerhalb des Dorfes umziehen (UMZUG / ÄDRESSÄNDERUNG) beträgt die gesetzliche Meldefrist 14 Tage seit dem Ereignis.
Neu können nachstehende Personen die Meldung online mittels eUMZUG vornehmen: - Personen mit Schweizer Bürgerrecht https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/global
Zuzug / persönliche Meldung am Schalter: Bringen Sie bei einer persönlichen Anmeldung folgende Unterlagen mit: - Identitätskarte / Pass - Mietvertrag - Krankenkassen-Karte - Familienschein / Geburtsscheine minderjähriger Personen zusätzlich für ausländische Personen: - Ausländerausweis - Arbeitsvertrag
Wegzug / persönliche Meldung am Schalter: Bringen Sie bei einer persönlichen Abmeldung folgende Unterlagen mit: - Identitätskarte / Pass - Ausländerausweis
Umzug innerhalb der Gemeinde / persönliche Meldung am Schalter: Bringen Sie bei einer persönlichen Umzugsmeldung folgende Unterlagen mit: - Identitätskarte / Pass - Ausländerausweis - neuer Mietvertrag
ZUZUG / WEGZUG AUS DEM AUSLAND Bei einem Zuzug aus dem Ausland oder ein Wegzug ins Ausland muss die persönliche An- oder Abmeldung am Schalter der Einwohnerkontrolle stattfinden.
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