MIETERWECHSEL
Gemäss §7 des Anmeldungs- und Registergesetzes (ARG) des Kantons Basel-Landschaft sind die VERMIETER oder die in ihrem Namen handelnde Personen verpflichtet, Mieterwechsel der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.
Zuzüge, Umzüge und Wegzüge sind innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.
Folgende Varianten stehen für die Mitteilungspflicht zur Verfügung:
- Formular "Mieterwechsel" unter Dienstleistungen abrufbar
- Online Mieterwechsel per unserem Online-Schalter
- per Email