https://www.roeschenz.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?action=showdienst&dienst_id=12207
06.10.2024 15:29:33
Zu Hause erfolgte Geburten sind von den nächsten Angehörigen oder der Hebamme persönlich innert spätestens 3 Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Spitalgeburten werden dem Zivilstandsamt über das Zivilstandsamt der Gemeinde, in der sich das Spital befindet, angezeigt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
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