https://www.roeschenz.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?action=showdienst&dienst_id=12207
27.11.2024 11:52:06
Zu Hause erfolgte Geburten sind von den nächsten Angehörigen oder der Hebamme persönlich innert spätestens 3 Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Spitalgeburten werden dem Zivilstandsamt über das Zivilstandsamt der Gemeinde, in der sich das Spital befindet, angezeigt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/zivilrechtsverwaltung/zivilstandsamtzur Übersicht |