Halogen- und Energiesparlampen, Neonröhren
Zurück zur Verkaufsstelle oder dem Lieferanten.
Der Verkauf ist gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet.
Wichtig | | Leuchstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht. WICHTIG: unbeschädigt abgeben. Entladungslampen sind Sonderabfälle. |