https://www.roeschenz.ch/de/verwaltung/abfall/abfallarten/welcome.php?action=show&object_id=4452
22.11.2024 19:34:22
Sperrgut
Sperrgut ist brennbarer Hausrat (Möbel und dergl.), der nicht via Hauskehricht entsorgt werden kann.
KLEINSPERRGUT (nur brennbares Material) wird bei der Abfuhr vom Hauskehricht mitgenommen (in Kelsag-Sack oder mit Sperrgutmarke).
Höchstmasse:
100 x 50 x 50 (Hohlkörper)
70 x 70 x 9 (Platten)
120 x 9 x 9 (Latten)
GROBSPERRGUT = alle übrigen Gegenstände (Teppiche, Ski, Snowboards, Sitzgruppen, Tische, Schränke, Balken etc). direkt ins Entsorgungscenter bringen (kostenpflichtig)
Tipps | | Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen! In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen. |