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Sperrgut

Sperrgut ist brennbarer Hausrat (Möbel und dergl.), der nicht via Hauskehricht entsorgt werden kann.

KLEINSPERRGUT (nur brennbares Material) wird bei der Abfuhr vom Hauskehricht mitgenommen (in Kelsag-Sack oder mit Sperrgutmarke).
Höchstmasse:
100 x 50 x 50 (Hohlkörper)
70 x 70 x 9 (Platten)
120 x 9 x 9 (Latten)



GROBSPERRGUT = alle übrigen Gegenstände (Teppiche, Ski, Snowboards, Sitzgruppen, Tische, Schränke, Balken etc). direkt ins Entsorgungscenter bringen (kostenpflichtig)
Tipps  Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen!
In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.
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