Am 8. Juni 1997 beschloss die Burgerschaft von Röschenz an der Urne die Gründung einer Burgerkorporation. Anlässlich der Burgerkorporationsversammlung vom 22. August 1997 wurden entsprechende Statuten beschlossen, welche am 23. Dezember 1997 durch den Regierungsrat rückwirkend auf den 22. August 1997 genehmigt wurden. Die Burgerkorporation erfüllt folgende Aufgaben: Sie verwaltet das Burgergut, sie bewirtschaftet ihre Waldungen und Grundstücke. Sie regelt die Aufnahme neuer Burgermitglieder und führt die Liste der Burgerkorporationsmitglieder. Schliesslich fördert sie die Heimatverbundenheit
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