https://www.roeschenz.ch/de/politik/abstimmungsresultate/infos/
22.11.2024 02:16:41
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate und Informationen, Termine und Formulare des Kantons finden Sie unter
https://abstimmungen.bl.ch/und vom Bund unter www.admin.ch
Die Landeskanzlei setzt seit 2022 Erklärvideos zu den kantonalen Abstimmungen ein, um die Inhalte über die an der Urne entschieden wird, möglichst einfach einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/besondere-behoerden/landeskanzlei/politische_rechte/abstimmungen/abstimmungs-und-wahlvideos
Sonntag von 9.30 - 11.00 Uhr
Gemeindeverwaltung, Dorfplatz 1, 4244 Röschenz
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Was ist zu beachten?
Wer brieflich abstimmen oder wählen möchte, verschliesst die handschriftlich ausgefüllten
Stimm- bzw. Wahlzettel im beigelegten Stimmzettelkuvert und legt dieses zusammen mit dem
unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert.
WICHTIG: Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.