https://www.roeschenz.ch/de/politik/abstimmungsresultate/infos/
22.11.2024 02:16:41


Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Die gesamten Resultate und Informationen, Termine und Formulare des Kantons finden Sie unter

https://abstimmungen.bl.ch/

und vom Bund unter www.admin.ch

 

Die Landeskanzlei setzt seit 2022 Erklärvideos zu den kantonalen Abstimmungen ein, um die Inhalte über die an der Urne entschieden wird, möglichst einfach einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.

https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/besondere-behoerden/landeskanzlei/politische_rechte/abstimmungen/abstimmungs-und-wahlvideos

 

 

 

 
Urnenöffnungszeiten

Sonntag von 9.30 - 11.00 Uhr

 
Urnenstandort

Gemeindeverwaltung, Dorfplatz 1, 4244 Röschenz

 
Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

 
Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

Wer brieflich abstimmen oder wählen möchte, verschliesst die handschriftlich ausgefüllten
Stimm- bzw. Wahlzettel im beigelegten Stimmzettelkuvert und legt dieses zusammen mit dem
unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert.
WICHTIG: Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.