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Aufforderung zum Zurückschneiden von Sträuchern und Hecken

Büsche, Hecken, Sträucher, hohe Gräser und Bäume können in das Lichtraumprofil von Strasse und Wegen wachsen, wenn man sie nicht zurückschneidet. Sie behindern die Sicht und gefährden die Fussgängerinnen und Fussgänger wie auch die anderen Verkehrsteilnehmenden.

Bessere Sicht bedeutet mehr Sicherheit auf der Strasse. 90 % der Informationen werden im Strassenverkehr über die Augen aufgenommen. Der Rückschnitt dient der Verkehrssicherheit. Er ist aber auch ein Schutz vor rechtlichen Problemen: Grundeigentümerinnen und -eigen-tümer können unter bestimmten Umständen zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Sicht beeinträchtigende Pflanzen entlang der Parzellengrenze nicht zurückgeschnitten oder entfernt werden und es deshalb zu Schäden oder Unfällen auf der Strasse kommt.

Grundsätzlich dürfen die Pflanzen und Bäume nicht über die Grundstückgrenze in das Strassenareal ragen. Sträucher, Stauden und Bäume müssen senkrecht über der Grenze auf folgende Höhen zurückgeschnitten werden:

  • Trottoir– und Fusswegbereiche auf 2.50 m Höhe
  • Strassen und Fahrbahnbereiche auf 4.50 m Höhe
  • Hecken müssen auf 1.20 m (Höhe) an der Grundstückgrenze gehalten werden und dürfen nicht in das Strassenareal ragen.

Der Gemeinderat hat bereits mehrfach zum Rückschnittpflicht bei Pflanzen, Sträuchern und Bäumen, usw. entlang von Strassen und Wegen aufgefordert. Da nicht alle Parzellenbesitzer der Aufforderung nachgekommen sind, gewährt er diesen eine letzte Frist bis 30. September 2024, um den Rückschnitt an den Pflanzen durchzuführen. Ab Oktober 2024 wird die Gemeinde den Rückschnitt kontrollieren und wenn nötig, die Beseitigung des Überwuchses zu Lasten des Fehlbaren anordnen (§ 40, Strassenreglement). Besten Dank für das Verständnis.


Baumschnitt
 

Datum der Neuigkeit 11. Sept. 2024
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