Baselbiet und Röschenz testen LärmradarIn Röschenz wird seit dem 18. Juli 2024 der Strassenlärm versuchshalber mittels eines sogenannten Lärmradars gemessen. Dabei wird getestet, ob und wie zu laute Fahrzeuge identifiziert und ins Visier genommen werden können. Der Kanton Basel-Landschaft und die Gemeinde Röschenz unterstützen damit ein Pilotprojekt des Bundes. Der Bundesrat wurde beauftragt, ein Massnahmenpaket zu erarbeiten, damit übermässige Lärmemissionen im Strassenverkehr einfacher und stärker sanktioniert werden können. Seit Donnerstag, 18. Juli 2024 wird auf der Höhe Kohlrütti die Lärmemission von Fahrzeugen gemessen. Der sogenannte Lärmradar befindet ausserorts im Geschwindigkeitsbereich von 80 Stundenkilometer. Die Messung zielt insbesondere auf getunte Autos und Motorräder ab. Der Lärmradar identifiziert Fahrzeuge, die vermeidbaren Lärm im Strassenverkehr verursachen. Mit dem Pilotprojekt soll die praktische Anwendung des Geräts getestet werden. Da der Kanton Basel-Landschaft in seiner kantonalen Lärmstrategie ebenfalls Massnahmen an der Quelle priorisiert, unterstützt er das Projekt des Bundes: Im Baselbiet sollen zukünftig Lärmemissionen von getunten Fahrzeugen verstärkt kontrolliert und durch die Polizei sanktioniert werden können. Der Bundesrat muss im Rahmen der eidgenössischen Motion «Wirksame Reduktion von übermässigem Motorenlärm» ein Massnahmenpaket erarbeiten, damit übermässige Lärmemissionen im Strassenverkehr einfacher und stärker sanktioniert werden können. Dabei soll er unter anderem auf Verordnungsstufe die Verwendung von illegalen Bauteilen oder Veränderungen an Fahrzeugen - beispielsweise durch zu laute Ersatz-Auspuffsysteme - besser sanktionieren oder einschränken können. Des Weiteren sollen auch Massnahmen zur Intensivierung der polizeilichen Kontrollen von Verkehrslärm geprüft werden. Der Bund soll darlegen, ob durch die Entwicklung und den Einsatz eines Lärmradars die Vollzugstätigkeit unterstützt werden kann. Bevölkerung stört sich an getunten Fahrzeugen Das Lärmradar ist eine Möglichkeit, auf diese Herausforderung zu reagieren, indem gezielt auf gesundheitsschädigendes oder störendes Fahrverhalten eingewirkt werden kann. Datum der Neuigkeit 23. Juli 2024
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