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Erwahrung der Wahl eines Mitglieds des Schulrats

Für die Nachwahl von 1 der 3 Mitglieder des Schulrates (Amtsperiode vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2028) ist lediglich eine Kandidatur eingegangen.

 

Der innert der gesetzlichen Frist eingegangene Wahlvorschlag kann in Anwendung von § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte in Verbindung mit § 5 der Gemeindeordnung von Röschenz in stiller Wahl bestätigt werden.

 

Demgemäss wird verfügt:

.//.   Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission erklärt folgende Person für die Amtsperiode 2024 bis 2028 als Schulrätin für gewählt:

 

Fabienne Kronig, Steinhauerweg 6 (neu)

 

Geschäfts– und Rechnungsprüfungskommission

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Gültigkeit dieser Wahl kann gemäss § 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte innert 3 Tagen seit Eröffnung der Verfügung Beschwerde erhoben werden.

 

Innerhalb der 3 Tage seit Eröffnung der Verfügung wurde keine Beschwerde eingereicht. Somit ist die stille Wahl eines Mitglieds des Schulrates rechtskräftig geworden.


Dokument Nachwahlen Schulrat 2024 (pdf, 402.2 kB)


Datum der Neuigkeit 17. Juni 2024
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