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Wahl Gemeindepräsidium 2024 erfolgt in stiller Wahl

Wahl des Gemeindepräsidiums 2024 - Widerrufung Urnenwahl und Erwahrung der stillen Wahl

Für die Wahlen des Gemeindepräsidiums vom 9. Juni 2024 ist innert gesetzlicher Frist die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross wie die Zahl der zu Wählenden. In Anwendung von § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte in Verbindung mit § 5 der Gemeindeordnung von Röschenz ist daher die Stille Wahl möglich.

Demgemäss wird verfügt

  1. Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission widerruft die Urnenwahl für das Gemeindepräsidium vom 9. Juni 2024.
  1. Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission erklärt folgende Person für die Amtsperiode 2024 - 2028 als Gemeindepräsident für gewählt:

    Holger Wahl (bisher)

 

Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Gültigkeit dieser Wahl kann gemäss § 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte innert 3 Tagen seit Eröffnung der Verfügung Beschwerde erhoben werden.

 

Innerhalb der 3 Tage seit Eröffnung der Verfügung wurde keine Beschwerde eingereicht. Somit ist die stille Wahl des Gemeindepräsidenten rechtskräftig geworden.


Dokument GRPK - Erwahrung Wahl GP 2024 (pdf, 429.4 kB)


Datum der Neuigkeit 26. Apr. 2024
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