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Gemeinderatswahlen 2024 - Gemeinderat in stiller Wahl gewählt

Für die Gesamterneuerungswahlen vom 3. März 2024 ist innert gesetzlicher Frist die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross wie die Zahl der zu Wählenden. In Anwendung von § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte in Verbindung mit § 5 der Gemeindeordnung von Röschenz ist daher die Stille Wahl möglich.

Demgemäss wird verfügt

  1. Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission widerruft die Urnenwahl für den Gemeinderat vom 3. März 2024.
  1. Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission erklärt folgende Personen für die Amtsperiode 2024 - 2028 als gewählt:

    Michel Borer (bisher)
    Urs Felix (bisher)
    Katharina Karrer-Saner (neu)
    Mario Pittaro (bisher)
    Guido Rabaglio (bisher)
    Pascal Schweighauser (bisher)
    Holger Wahl (bisher)

 

Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission

 

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Gültigkeit dieser Wahl kann gemäss § 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte innert 3 Tagen seit Eröffnung der Verfügung Beschwerde erhoben werden.

 

Innerhalb der 3 Tage seit Eröffnung der Verfügung wurde keine Beschwerde eingereicht. Somit ist die stille Wahl des Gemeinderates rechtskräftig geworden.


Dokument Widerrufung Urnenwahl und Erwahrung GR (pdf, 447.2 kB)


Datum der Neuigkeit 12. Jan. 2024
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