Gemeinderatswahlen 2024 - Gemeinderat in stiller Wahl gewähltFür die Gesamterneuerungswahlen vom 3. März 2024 ist innert gesetzlicher Frist die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross wie die Zahl der zu Wählenden. In Anwendung von § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte in Verbindung mit § 5 der Gemeindeordnung von Röschenz ist daher die Stille Wahl möglich. Demgemäss wird verfügt
Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission
Rechtsmittelbelehrung
Innerhalb der 3 Tage seit Eröffnung der Verfügung wurde keine Beschwerde eingereicht. Somit ist die stille Wahl des Gemeinderates rechtskräftig geworden. Dokument Widerrufung Urnenwahl und Erwahrung GR (pdf, 447.2 kB) Datum der Neuigkeit 12. Jan. 2024
|