Planauflage - Bestimmung der WaldgrenzenEinwohnergemeinde Röschenz PlanauflageBestimmung der WaldgrenzenDas Amt für Wald beider Basel hat im Auftrag des Gemeinderates die Abgrenzung von Wald und Bauzone in den Gebieten Leimgruben, Schöne Fluh, Kohlrütti, Challstrasse (Bereich Schützenhaus), Erhardsrain, Steinbruch/Fluh, und Zielweg (Parzelle 708) beschlossen. Die statischen Waldgrenzen entstehen im Rahmen eines Waldfeststellungsverfahrens, welches die Grenze zwischen Wald und Bauzone auf unbestimmte Zeit rechtlich fixiert. Neue Bestockungen ausserhalb der Waldgrenze zu Bauzonen gelten nicht als Wald. Die Waldgrenze wird zur Bestimmung der Waldbaulinie benötigt. Die Kantone legen aufgrund rechtskräftiger Waldgrenzen einen angemessenen Mindestabstand fest, der zwischen Bauten und dem Waldrand einzuhalten ist. Die Waldgrenzenkarten liegen während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Röschenz öffentlich vom 18. Dezember 2023 bis 22. Januar 2024auf und können während der ordentlichen Schalterzeiten oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung, Tel. 061 766 90 10, auf der Gemeindeverwaltung Röschenz, Dorfplatz 1, 4244 Röschenz, eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist an das Amt für Wald beider Basel, Ebenrainweg 25, 4450 Sissach, einzureichen. Datum der Neuigkeit 15. Dez. 2023
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