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Leinenpflicht für Hunde zum Schutz des Wildes

Die Leinenpflicht für Hunde gilt im Kanton Basel-Landschaft vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und an den Waldsäumen. Das Nichteinhalten der Leinenpflicht ist ein Verstoss gegen das Gesetz und kann zu einer Busse sowie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen.

Während der Hauptsetz- und Brutzeit sind Wildtiere durch freilaufende Hunde im Wald oder in Waldesnähe besonders gefährdet. Es kommt immer wieder vor, dass Wildtiere von Hunden auf grausame Weise zu Tode gehetzt werden.

Die Behörden appellieren an die Hundehalterinnen und Hundehalter und bitten diese, sich von April bis Ende Juli an die Leinenpflicht zu halten. Wer seinen Hund im Waldgebiet und an Waldrändern in dieser Zeit trotzdem frei laufen lässt, verstösst gegen das Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) und riskiert eine Geldbusse sowie ein entsprechendes Strafverfahren.

Zu beachten ist, dass in einzelnen Baselbieter Gemeinden verschärfte Leinenvorschriften auch im Siedlungsgebiet gelten und dass zum Schutz des Wildes, wildernde Hunde, nach erfolgloser Mahnung durch die Jagdaufsicht, auch erlegt werden dürfen.

 

 

 

 

 

 



Datum der Neuigkeit 20. März 2025
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