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Erwahrung der Wahl eines Mitglieds des Schulrats

Für die Nachwahl von 1 der 3 Mitglieder des Schulrates (Amtsperiode vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2028) ist lediglich eine Kandidatur eingegangen.

 

Der innert der gesetzlichen Frist eingegangene Wahlvorschlag kann in Anwendung von § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte in Verbindung mit § 5 der Gemeindeordnung von Röschenz in stiller Wahl bestätigt werden.

 

Demgemäss wird verfügt:

.//.   Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission erklärt folgende Person für die Amtsperiode 2024 bis 2028 als Schulrätin für gewählt:

 

Fabienne Kronig, Steinhauerweg 6 (neu)

 

Geschäfts– und Rechnungsprüfungskommission

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Gültigkeit dieser Wahl kann gemäss § 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte innert 3 Tagen seit Eröffnung der Verfügung Beschwerde erhoben werden.


Dokument Nachwahlen Schulrat 2024 (docx, 16.8 kB)


Datum der Neuigkeit 17. Juni 2024
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