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09.11.2024 04:03:47


Nachwahl für 1 Mitglied des Schulrates

Innert der gesetzlichen Frist für die Wahl von 2 der 3 Mitglieder des Schulrates (Amtsperiode vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2028) ist nur ein gültiger Wahlvorschlag eingegangen.

Deshalb wird für Sonntag, 30. Juni 2024 eine Nachwahl für 1 der 3 Mitglieder des Schulrates (Amtsperiode vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2024) angeordnet (§ 29, SGS 120).

 

Wahlverfahren

Die Wahl geschieht laut Gemeindeordnung für alle Behörden nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz).

Die Geschäfts– und Rechnungsprüfungskommission wird durch die Gemeindeversammlung und die Kommissionen durch den Gemeinderat gewählt.
 

Stille Wahl
Die Stille Wahl ist gemäss § 5 der Gemeindeordnung möglich.
 

Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge für alle Wahlen sind bei der Gemeindeverwaltung Röschenz einzureichen und zwar bis:

Montag, 17. Juni 2024, 12 Uhr, für die Nachwahlen vom 30. Juni 2024.
 

Wahlvorschlagsformulare

Wahlvorschlagsformulare können nachstehend heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung Röschenz bezogen werden.
 

Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Wichtiger Hinweis

Die Wahlvorschläge sind am Montag, 17. Juni 2024, unbedingt bis spätestens 12.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung, Dorfplatz 1, 4244 Röschenz, einzureichen.

 

Der Gemeinderat


Dokumente Wahlanordnung Schulrat (docx, 15.9 kB)
Wahlvorschlagsformular (xlsx, 13.9 kB)
Deckblatt und Bestätigung Wahlvorschläge (docx, 31.8 kB)


Datum der Neuigkeit 26. Apr. 2024
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